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Steuernews

Umsatzsteuerpflicht bei ärztlichen Gutachten

Viele ärztliche Gutachten sind von der Umsatzsteuerbefreiung ausgenommen.

Was versteht man unter familienhafter Mitarbeit?

Was muss bei der Beschäftigung von Familienangehörigen beachtet werden?

SVS-Aktion – „Gemeinsam lächeln“

SVS fördert proaktiv die eigene Zahnvorsorge mit steuerfreiem Bonus.

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Änderungen in einer Vielzahl von Steuergesetzen.

Aufklärung am Vortag vor Magenbypassoperation nicht rechtzeitig

Grundsätzlich hat die ärztliche Aufklärung so rechtzeitig zu erfolgen, dass der Patientin bzw. dem Patienten eine angemessene Frist zur Überlegung bleibt.

Wie hoch ist der Stundungszinssatz bei der Finanz seit 1.7.2024?

Deutlicher Zinsanstieg durch Auslaufen der Coronaregelungen.

Wie hoch ist der Klimabonus 2024?

Die Höhe des Klimabonus ist abhängig von Infrastruktur und Öffi-Netz in der Region.

Kulturlinks – Herbst 2024

Im Herbst 2024 gibt es wieder interessante Veranstaltungen!

Was bringt das Abgabenänderungsgesetz 2024?

Richterhammer und Waage

Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2024 wurden einige Gesetze punktuell geändert. Hier eine Übersicht zu einigen steuerlichen Hauptgesichtspunkten (Auswahl):

Übertragungen von Wirtschaftsgütern aus dem Gesellschaftsvermögen einer Personengesellschaft in das Privat- oder Sonderbetriebsvermögen wurden im Einkommensteuergesetz geregelt. Das Finanzamt wird ab der Veranlagung 2024 nur auf Antrag der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers einen Freibetragsbescheid für die Berücksichtigung bestimmter Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen beim laufenden Steuerabzug vom Arbeitslohn erlassen.

Im Körperschaftsteuergesetz wurden unter anderem Bestimmungen zur Gruppenbesteuerung angepasst.

Im Umsatzsteuergesetz wurde/n z. B.:

  • bei bestimmten sonstigen Leistungen, falls diese virtuell verfügbar gemacht werden, der Leistungsort klargestellt.
  • eine Steuerbefreiung für Lebensmittelspenden (inkl. nicht alkoholischer Getränke) geregelt.
  • normiert, dass unter bestimmten Voraussetzungen die Kleinunternehmerbefreiung auch von Unternehmen angewandt werden kann, die ihr Unternehmen nicht in Österreich, sondern in einem anderen Mitgliedstaat betreiben.
  • die Kleinunternehmergrenze von bisher € 35.000,00 auf € 42.000,00 erhöht. Künftig soll diese Grenze jedoch als Bruttobetrag zu verstehen sein. Die Bundesregierung hat angekündigt, diese Grenze auf € 55.000,00 anzuheben (Gesetzwerdung bleibt abzuwarten). Auch die Regelungen bei Überschreiten der Grenze wurden angepasst.
  • die Möglichkeiten zur Ausstellung von Kleinbetragsrechnungen für Kleinunternehmer erweitert.
  • die Anwendung der Differenzbesteuerung eingeschränkt.

Im Gebührengesetz wurden unter anderem für Beilagen und Zeugnisse, die elektronisch übermittelt/ausgestellt werden, Begünstigungen geschaffen.

Auch das Mindestbesteuerungsgesetz und die Bundesabgabenordnung wurden geändert.

Stand: 27. August 2024

Bild: Ainur - stock.adobe.com

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